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Hundesteuer Rottweiler bzw. Hundesteuer allgemein
Schon seit dem Mittelalter zahlt man im Prinzip in Deutschland eine Art Hundesteuer: Es war das sogenannte Hundekorn, ein gewisser Anteil der Ernte, der zusätzlich abgegeben werden musste, wenn man sich einen Hund hielt. Über die lange historische Zeitspanne wurde die Hundesteuer ähnlich einer Luxussteuer durch die damaligen Staaten einbezogen und wurde ab der Gründung der BRD in die Verantwortung der Kommunen gelegt.
Auch heute noch wird also die Hundesteuer von der Stadt oder Gemeinde einbezogen, diese legt auch individuell den Steuersatz fest.
Daher sollte man sich unbedingt individuell bei der eigenen Gemeinde beziehungsweise Stadt erkundigen, wie es um die Hundesteuer im eigenen Ort steht.
Höhe und Zahlung der Hundesteuer
Die Höhe der Hundesteuer variiert wie schon beschrieben je nach Wohnort. Prinzipiell kann man jedoch festhalten, dass der erste Hund im Haushalt zwischen 25 und 100 Euro pro Jahr kostet, während der zweite Hund im Schnitt ungefähr 10 – 15% günstiger besteuert wird. Kampfhund, oft als „gefährliche Hund“ tituliert können aber leicht um ein mehrfaches besteuert werden. Schnell kann so ein Vierbeiner zwischen 400 und 700 Euro pro Jahr kosten. Es können sogar Werte des Zehnfachen der normalen Hundesteuer erreicht werden!
In jedem Fall wird die Hundesteuer entweder alle paar Monate oder jährlich für den Hundehalter fällig. Rechtlich ist man der Halter eines Welpen oder ausgewachsenen Hundes, wenn man diesen in seinem eigenen Haushalt aufgenommen hat und dieser sich dort über eine längere Zeitspanne aufhält.
Zeitpunkt der Hundesteuerzahlung
Auch hier gibt es je nach Stadt und Gemeinde unterschiedliche Auslegungen. Es gibt Gemeinden, die ab dem ersten Tag, an dem der Welpe in den eigenen vier Wänden aufgenommen wurde, die Hundesteuer verlangen. In anderen Kreisen ist der Welpe erst ab dem dritten oder vierten Monat Steuerpflichtig.
Wegen diesen stark abweichenden Regelungen, sollte man sich unbedingt bei der Gemeinde selbst oder im Internet erkunden, wie der Zeitpunkt der Hundesteuerzahlung beim Welpen in der eigenen Stadt geregelt ist.
Befreiung von der Hundesteuer
Grundsätzlich gibt es Hunde, die von der Steuerzahlung befreit sind. Zum einen sind das Hunde, die behinderten Menschen das Leben erleichtern. Blindenhunde sind beispielsweise immer von der Hundesteuer ausgenommen.
Auch für Hunde, die in Tierheimen oder -handlungen aufgenommen werden, müssen keine Steuern gezahlt werden. Rettungshunde, Hunde im öffentlichen Dienst wie Rotes Kreuz oder Polizei, sind ebenfalls steuerfrei.
Eine Reduzierung der Steuer kann man erwirken, wenn man den eigenen Hund als Wachhund ausweisen kann.
Hundesteuer – Überblick
- Hundesteuer schon seit dem Mittelalter
- seit 1949 Angelegenheit der Kommunen, also Städte und Gemeinden
- Höhe und Zeitpunkt der Hundesteuererhebung individuell nach Stadt und Gemeinde geregelt
- Informationen bei er Stadt oder im Internetportal der Gemeinde
- Hundesteuer für ersten Hund im Haushalt zwischen 25 und 100 Euro
- Zweiter Hund meistens 10 – 15% günstiger
- Kampfhunde, sogenannte Listenhunde bis zu zehnfach höher besteuert
- Zahlung für Welpen direkt oder nach drei Monaten
- Befreiung von Hundesteuer für Blindenhunde oder Hunde im öffentlichen Dienst
- Vergünstigungen für Wachhunde
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